Landwirtschaftliche Betriebe verbrauchen für den Hof und die Feldwirtschaft viel Diesel. Wie viel genau ist unterschiedlich je nach Art und Größe der Landwirtschaft. Auch wenn die Landwirtschaft in der EU einen Wirtschaftsraum bildet, sind die Dieselpreise von Staat zu Staat sehr unterschiedlich. Manche Länder besteuern Agrardiesel anders als Diesel beziehungsweise bieten Steuerrückerstattungen an, andere wiederum zahlen zum Beispiel den CO2-Preis zurück, andere nichts von beidem. Wir erklären dir den Hintergrund von Agrardiesel und welche Änderungen es ab 2026 geben wird.
Der Dieselverbrauch ist in der Landwirtschaft sehr hoch. Durchschnittlich werden 120 Liter pro Hektar pro Jahr für die Feldwirtschaft benötigt. Für Arbeiten auf dem Hof selbst kann noch mehr Verbrauch dazukommen. Dadurch erreicht man an die 10 000 Liter Diesel pro Jahr - wenn nicht sogar mehr. Die Agrardieselrückerstattung soll Betriebe entlasten und beläuft sich auf 5370 Euro, wenn man von einem jährlichen Verbrauch von 25 000 Litern ausgeht. Nachdem die Entlastung um 60 Prozent gesenkt wurde und ab 2026 komplett gestrichen werden sollte, ist die volle Erstattung ab 2026 wieder möglich, wie es am 10. September 2025 im Kabinett beschlossen wurde.
Der Dieselpreis (EU-Bezeichnung: Gasöl) enthält eine feste Energiesteuer, auch als Mineralölsteuer bekannt. Für 1000 Liter Diesel beläuft sie sich in Deutschland auf 470,40 Euro. Die Rechtsgrundlage bilden dafür die Steuersätze für Energieerzeugnisse des Zolls §2 Abs. 1 EnergieStG mit Gasöl als Steuergegenstand 4.b), das mit einem Schwefelgehalt von maximal 10 mg/kg als schwefelfrei gilt. In anderen Ländern kann die Energiesteuer anders ausfallen.
In der EU ist es den Staaten nämlich möglich, für die Landwirtschaft davon abweichende Preise festzulegen. Zum Beispiel setzen manche Länder die Steuer auf null. Im Handel wird der reguläre Satz von 470 Euro pro 1000 Liter Diesel erhoben, der Satz für Agrardiesel ist geringer, nämlich 342 Euro; diese Differenz können sich Landwirt:innen auf Antrag rückerstatten lassen. Das heißt, sie zahlen im Handel erst den normalen Dieselpreis und können sich dann die Entlastung im folgenden Jahr zurückholen.
Was lernen wir daraus? Über die Hälfte des Dieselpreises, also etwa 92 Cent, besteht aus Steuerabgaben. Durch die unterschiedliche Bepreisung und Besteuerung sind die Wettbewerbsbedingungen sehr unterschiedlich. Pauschalierende Betriebe machen quasi Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, sodass sie keine Umsatzsteuer abführen, aber auch keine Vorsteuer absetzen können. Pauschalierung heißt das, weil sie unabhängig von der Betriebsgröße möglich ist.
Der Durchschnittspreis von Agrardiesel beträgt in der EU 1040 Euro pro Liter pro Jahr, über dem Deutschland deutlich drüber liegt. Da es Länder gibt, die im gleichen Wirtschaftsraum deutlich darunter liegen, sind die Kostenstrukturen für landwirtschaftliche Betriebe im Wettbewerb sehr unterschiedlich. In Österreich wird beispielsweise nicht die Gasöl-Steuer erstattet, sondern der CO2-Preis.
In Deutschland ist dafür der Zoll zuständig. Der Antrag konnte bisher auch in Papierform gestellt werden. Seit 2024 wurden die beiden Formulare in den Online-Antrag integriert. Die Antragstellung erfolgt somit ausschließlich digital beim Zoll. Dazu registriert man sich im Zoll-Portal, wo man sich mit dem ELSTER-Zertifikat anmeldet. Weil es sich ja um eine Steuererstattung handelt. Das macht also auch eine Registrierung im ELSTER-Portal erforderlich.
Die Unterscheidung zwischen Diesel und Agrardiesel besteht in der Verbrauchsart und den Steuerabgaben. Die Entlastungen sollen landwirtschaftlichen Betrieben Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit geben. Nachdem die Agrardieselrückvergütung bis 2025 reduziert wurde, wird die Förderung ab 1. Januar 2026 wieder vollumfänglich mit 21,48 Cent pro Liter fortgesetzt. Umstritten ist dies auch, weil es sich um eine klimaschädliche Förderung handelt. Landwirt:innen mit regionaler Direktvermarktung kommt sie allerdings natürlich auch zugute.
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