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Widerrufsbutton für Onlineshops - was ab Juni 2026 gilt

Katharina Theo Rösner
Widerrufsbutton Titelbild Quelle: Pixabay
öffnet größere Ansicht, auf dem im FrachtPilot der Lagerbestand mit allen wichtigen Informationen geöffnet ist

Der Bestellprozess ist in der Regel supereinfach über den Kaufen-Button. Ab sofort soll der Widerruf genauso einfach sein. Wir geben dir einen Überblick über die neue Gesetzgebung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Um den Widerruf zu vereinfachen, soll er ab 19.06.2026 über einen Button in Onlineshops möglich sein.
  • Bestimmte Waren wie leicht verderbliche Lebensmittel und Tickets sind vom Widerruf ausgeschlossen
  • Die Frist beträgt 14 Tage, kann aber auch länger sein
  • Der Widerruf muss nicht begründet werden
  • Die Warenrücksendung übernimmt der:die Kund:in

Was ändert sich ab Juni 2026?

Ab dem 19.06.2026 müssen alle Onlineshops den Widerruf eines Kaufabschlusses gut sichtbar über einen Widerrufsbutton ermöglichen.  

Der Grund dafür ist, den Widerruf genauso einfach zu gestalten wie den Kaufabschluss. Der Widerrufsbutton soll also den Verbraucherschutz stärken. Denn Verbraucher:innen können mit nur einem Klick einen Kauf tätigen, während der Widerruf per Mail oder ein Kontaktformular irgendwo im Website-Footer. Die komplizierte Suche soll nun beseitigt werden, da diese Intransparenz kritisiert wird. Daher wurde kürzlich festgelegt, dass der Widerruf genauso einfach sein muss wie der Kauf.

Was ist ein Widerruf?

Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen besteht laut §355 Abs. 2 BGB für Online-Käufe und Käufe, die telefonisch oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden. Werden Kund:innen über ihr Widerrufsrecht nicht aufgeklärt, verlängert sich die Frist um 1 Jahr. Unternehmen können außerdem die Frist länger gestalten, als gesetzlich vorgesehen ist. Für die Widerrufsbelehrung gibt es Mustertexte, die du bei der IHK zum Beispiel erhältst. Die Belehrung muss vor und nach Kaufvertragsabschluss bereitgestellt werden. Die AGBs ersetzen die Widerrufsbelehrung nicht. Mehr zum Widerruf liest du bei der EVZ.

Die Frist beginnt, sobald die Ware zugestellt wurde. Beinhaltet die Bestellung mehrere Teile, beginnt die Widerrufsfrist nach der Zustellung des letzten Teils. Bei Zeitschriftenabos hingegen ab dem 1. Tag der Zustellung. Für einen Umtausch braucht man einen Grund. Die Stornierung erfolgt, wenn die Bestellung aufgegeben, aber die Ware noch nicht versandt wurde. Das heißt, der Widerruf erfolgt gegebenenfalls erst nach Erhalt der Ware.

Anders als bei einem Umtausch muss der Grund für den Widerruf nicht angegeben werden. Bisher war der Widerruf per Mail, telefonisch oder über ein Formular möglich. Ab dem 19. Juni 2026 geht das über einen Button. Mehr dazu erfährst du bei der Tagesschau.

Die Ware wird dann einfach zurückgesendet. Das Unternehmen muss den Standardversand erstatten, kommt aber nicht automatisch für die Kosten der Rücksendung auf.  

Gilt das Widerrufsrecht ausnahmslos?

Nein. Es gibt Waren, die von einem Widerruf ausgeschlossen sind. Das sind zum Beispiel leicht verderbliche Lebensmittel, geöffnete Hygieneartikel, Medikamente oder Tickets. Auch frische und unverpackte Lebensmittel benötigen keinen Widerrufsbutton und sind vom Widerruf ausgeschlossen.

Die Ware kann ausprobiert und auf Beschädigungen geprüft werden. Beschädigt ein:e Kund:in die Produkte selbst, nachdem er sie erhalten hat, kann der Verkäufer einen Wertersatz verlangen.

Was gilt für Dienstleistungen?

Dienstleistungen fallen auch unter das Widerrufsrecht. Allerdings kann die 14-tägige Frist frühzeitig enden, wenn zum Beispiel mit der Leistung erst nach Vertragsabschluss begonnen wurde. Wurde die Dienstleistung vollständig oder teilweise erbracht, kann das Unternehmen einen Wertersatz einfordern. Auch bei digitalen Leistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen.

Wie funktioniert der neue Widerrufsbutton?

Ab sofort muss auf jeder Website bzw. Onlineshop so ein Widerrufsbutton vorhanden sein. Der Klick soll zu einem Formular führen, in dem die Bestellnummer, der Name und die E-Mail-Adresse angegeben werden, damit die Bestellung zugeordnet werden kann. Die Daten werden anschließend bestätigt und der:die Kund:in soll dann eine Bestätigung über den Widerruf per E-Mail erhalten. Diese Bestätigung ist aber separat von der Durchführung des Widerrufs zu sehen und muss auch separat bestätigt werden. Das Stichwort hierbei ist auch transparente und vollständige Dokumentierung.

  • An der Widerrufsfrist ändert sich nichts.
  • Kritisiert wird allerdings, dass viele Shops längere Fristen setzen als die gesetzmäßig erforderlichen 14 Tage, da der Widerruf ja bisher schon möglich gewesen ist.
  • Befürchtet wird, dass der Button unnötig für Verwirrung sorgt.
  • Der Aufwand für diesen Button liegt außerdem bei den Unternehmen, nicht bei den Kund:innen.
  • Kritisiert wird auch dabei der Mehraufwand für ein Problem, das auch bisher auch ohne spezielle Widerrufsfunktion gelöst werden kann.
  • Eine Ausnahme von der Regelung stellen frische Lebensmittel dar.
  • Sobald du – auch in der Direktvermarktung von Lebensmitteln – verpackte Produkte verkaufst, ist der Widerrufsbutton erforderlich.

Fazit

Manche Waren sind vom Widerruf ausgenommen. Auch für verpackte Lebensmittel in der regionalen Direktvermarktung von Lebensmitteln benötigst du einen Widerrufsbutton in deinem Onlineshop. Darum kümmert sich dein FrachtPilot-Team bereits.

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Fazit

Katharina Theo Rösner
Studium der angewandten Sprachwissenschaft | Expertise im Online-Marketing
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