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Landwirtschaft im Nebenerwerb – welche Steuervorteile gibt es?

Katharina Rösner
Landwirtschaft Nebenerwerb Steuern Vorteile Titelbild
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe wird in Deutschland im Nebenerwerb geführt
  • Einkünfte aus dem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb dürfen die Haupteinnahmen nicht übersteigen
  • Nebeneinkünfte sind einkommensteuerpflichtig
  • Man kann Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen
  • Die maximale Wochenarbeitszeit beträgt nach Arbeitszeitgesetz 48 Stunden
  • Die Versicherung erfolgt im Rahmen des Angestellten- oder Beamtenverhältnisses
  • Die Versicherungspflicht bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse entfällt

Warum werden landwirtschaftliche Betriebe im Nebenerwerb geführt?

Landwirtschaftliche Betriebe stehen unter erhöhtem Druck, was Verkaufspreise angeht. Da es immer wieder zu höheren Auflagen bezüglich Umweltschutzes und Nachhaltigkeit kommt, können sie ihre Selbstkosten häufig nicht decken und müssen den Betrieb vergrößern, um sinnvoll wirtschaften zu können. Wenn sie vor der Entscheidung stehen, fällt diese häufig zu Gunsten der Weiterführung im Nebenbetrieb aus. Die Gründe können also sein, dass sie den Hof aus Traditionsbewusstsein nicht aufgeben wollen und weil ein kleiner Betrieb im Hauptgewerbe nicht rentabel ist.  

Es gibt in Deutschland wenige Großbetriebe, die 82 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche bewirtschaften. Mehr als die Hälfte der Betriebe werden mittlerweile im Nebengewerbe geführt, diese machen aber nur 18 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in Deutschland aus. In den nördlichen und östlichen Bundesländern sind etwa 40 Prozent der Betriebe im Nebenerwerb tätig, in Baden-Württemberg zum Beispiel fast 70 Prozent.

Kleine Betriebe sind zwar ökologischer und in der Bevölkerung besser angesehen, werden aber nicht genug gefördert. Zum Beispiel können Betriebe mit Obstbäumen erst ab einer Anzahl von 300 pro Hektar Frosthilfen beantragen. Die EU-Agrarsubventionen werden ja außerdem pro Fläche ausgezahlt – wer besonders viel Fläche bewirtschaftet, erhält besonders viel Unterstützung. Und das obwohl kleine Betriebe in der Region besser ankommen, für eine Diversifizierung des Erwerbs sorgen und Arbeitsplätze sichern sowie die wirtschaftlichen Flüsse in der Region. Die Landwirtschaft ist ein kapitalintensiver Sektor, für den hohe Investitionen für Maschinen notwendig sind. Kredite werden häufig ungern an kleine Betriebe gegeben, was also das Problem von hohen, mit Investitionen verbundenen Anforderungen verstärkt.

Landwirtschaftliche Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb nach Anzahl und Größe im Jahr 2023 - Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Was sind landwirtschaftliche Nebengewerbe?

Im Nebengewerbe muss ein Betrieb mindestens 2 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche haben – eine kleinere Fläche gilt als Hobbylandwirtschaft. Der Erwerb darf die Höhe der Einnahmen aus der Haupttätigkeit nicht überschreiten. Ausschlaggebend ist der Erwerb des oder der Betriebsinhaber:in, das heißt, die Haupteinnahmequelle bildet die Haupttätigkeit als in einem Unternehmen angestellte oder beamte Person.  

Die Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden aus der Haupt- und Nebentätigkeit nicht überschreiten.  

Muss ich meinen Arbeitgeber über mein Nebengewerbe informieren?

Nur bedingt. Arbeitgeber dürfen vertraglich festlegen, dass sie informiert werden wollen, wenn Mitarbeiter:innen nebengewerblich tätig sind. Eine Meldepflicht gibt es nur, wenn es eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag gibt. Klauseln, die eine Erlaubnispflicht regeln, sind unwirksam, da Arbeitgeber:innen dazu nicht befugt sind. Eine Erlaubnispflicht gibt es für Arbeitnehmer:innen nämlich nicht, da sie grundsätzlich ein Recht auf Nebentätigkeiten haben. Ein Grund für die Meldepflicht ist, dass sich die hohe Arbeitsstundenzahl negativ auf ihre Arbeit auswirken kann. Das kann auch zu einer Kündigung führen. Dies kann problematisch in der Erntezeit werden, für die man keinen Anspruch auf Sonderurlaub hat.

Steuern im Nebengewerbe – was muss ich beachten?

Nebenerwerbsbetriebe sind einkommensteuerpflichtig. Allerdings können betriebliche Aufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Außerdem können Nebenerwerbbetriebe in der Regel von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, müssen also keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Sind die Umsätze nicht höher als 100.000 Euro und im vorangegangenen Jahr nicht höher als 25.000 Euro, kann man Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung machen. Die Gewerbesteuer entfällt, wenn die Urproduktion nicht überschritten wird. Denn landwirtschaftliche Betriebe sind an sich von der Gewerbesteuer befreit.

Versicherungen für landwirtschaftliche Nebengewerbe

Verschiedene Vorschriften bezüglich der Sozialversicherung, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommenssteuer greifen, je nachdem, ob es sich um ein Haupt- oder Nebengewerbe handelt.  

Geht man hauptberuflich einer Arbeit im Angestelltenverhältnis nach, ist man darüber kranken-, pflege- und rentenversichert. Bei einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb hingegen besteht die Pflicht zur Sozialversicherung in der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK). Zwar gelten Landwirt:innen als Unternehmer:innen. Jedoch erzielen sie ähnlich hohe Gewinne wie ein Einkommen einer angestellten Person, weshalb sie auch wie versicherungspflichtige Personen behandelt werden. Wird der Betrieb selbstständig im Nebengewerbe geführt, entfällt die Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenkasse. Wird ein:e Partner:in arbeitslos, zählt diese Person als Angestellte und wird versicherungspflichtig, auch wenn sie nicht mitarbeitet. Das kann für Betriebe im Nebenerwerb teuer werden. Ist man im Betrieb angestellt, weil dieser auf eine:n Partner:in angemeldet ist, werden die Stunden im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zusammengezählt.  

Man kann im Nebengewerbe auch bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) versichert sein, um zusätzlich vorzusorgen, verpflichtend ist das aber nicht.  

Fazit

Aus finanziellen Gründen, die auch mit dem landwirtschaftlichen Strukturwandel zu tun haben, wird die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe im Nebenerwerb geführt. Dabei gibt es arbeitsrechtlich, was den Stundenumfang und Einkünfte betrifft, sowie Steuern und Versicherungen einiges zu beachten.  

Der landwirtschaftliche Nebenerwerb ist nicht mit dem Nebengewerbe zu verwechseln. Eine Art des Nebengewerbes kann beispielsweise die regionale Direktvermarktung in Form eines Wochenmarktstands sein. Dafür suchst du noch eine passende ERP-Software? Schau doch bei FrachtPilot vorbei ;) Buche ein kostenloses Webinar oder teste FrachtPilot kostenlos, um unsere skalierbare Cloudsoftware kennenzulernen. Wir freuen uns auf dich!