In der regionalen Direktvermarktung gibt es unterschiedliche Vertriebswege, für die es auch unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt. Einer davon ist ein Stand auf dem Wochenmarkt. Erfahre hier, was du beachten musst, wenn du einen Marktstand eröffnen willst.
Neben dem Gewerbe gibt es auch das Reisegewerbe. Wie wir im letzten Blogartikel gesehen haben, müssen Hofläden in der regionalen Direktvermarktung nicht unbedingt als Gewerbe angemeldet werden. Landwirtschaftsbetriebe gehören nämlich zum Beispiel nicht als Gewerbe und Lieferdienste nicht zum Reisegewerbe.
Grundsätzlich musst du ein Reisegewerbe anmelden, wenn du Waren außerhalb des gewerblichen Betriebs verkaufst, über keine solche Niederlassung verfügst oder wenn du Waren verkaufst, ohne dass vorher Bestellungen eingegangen sind. Das trifft auf Verkaufswagen zu sowie auf Marktkaufleute oder Handwerker:innen, die keine gewerbliche Niederlassung haben. Verkaufst du außerhalb deines Betriebs landwirtschaftliche Erzeugnisse, ist das vom Reisegewerbe ausgenommen, wenn sie aus der ersten Verarbeitungsstufe kommen. Denn dann überschreiten sie die landwirtschaftliche Urproduktion nicht. Dazu gehören Produkte aus dem Obst-, Land- und Gartenbau, der Fischerei, der Imkerei, der Jagd und der Geflügelzucht. Außerdem Milch, Milcherzeugnisse und Margarine.
Ist die Urproduktion überschritten, weil die Erzeugnisse weiterverarbeitet werden, ist ein Gewerbe anzumelden – oder auch ein Reisegewerbe. Der Straßenverkauf, wie er zum Beispiel bei Erdbeeren, Spargel oder Kürbissen üblich ist, gilt als Sondernutzung, für die eine Erlaubnis einzuholen ist. Auch Marktstände sind vom Reisegewerbe ausgenommen, wenn der Wochenmarkt durch die Gemeinde festgesetzt ist. Festgesetzte Märkte unterliegen als Marktgewerbe aber der Gewerbeordnung. Das heißt, Markstände müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Ist ein Wochenmarkt von der veranstaltenden persönlichen oder juristischen Person bei der zuständigen örtlichen Behörde angemeldet worden, gilt die Gewerbeordnung, wenn der Antrag freigegeben wurde. Dann sind Stände auf Wochenmärkten von der Anzeigepflicht als Reisegewerbe ausgenommen.
Wenn du also zum Beispiel landwirtschaftliche Erzeugnisse an Ständen außerhalb eines festgesetzten Wochenmarktes verkaufst, benötigst du hingegen einen Reisegewerbeschein. Diesen beantragst du beim Gewerbeamt, wofür eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird. Die Erforderlichkeit ergibt sich daraus, dass das Reisegewerbe weniger leicht kontrollierbar ist.
Jeder Markt hat eine Marktordnung, die du einhalten musst. Einen Gewerbeschein brauchst du für einen Marktstand nur nicht, wenn du landwirtschaftliche Erzeugnisse der ersten Verarbeitungsstufe anbietest. Die Regelungen erfährst du aber auch, wenn du den Stand bei der Marktleitung anmeldest.
Um Essen auszugeben, benötigst du eine Gesundheitsbelehrung. Leicht verderbliche Waren wie Fisch, Fleisch und Milch oder Molkereiprodukte müssen gekühlt und hygienisch eingepackt werden und dürfen von Kund:innen nicht berührt werden. Werden diese leicht verderblichen Waren lose verkauft, benötigst du eine gültige Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Während verpackte Waren Etiketten mit Mindesthaltbarkeitsdatum, Hinweisen zu Allergenen und Zutaten und eine Nährwerttabelle benötigen, brauchst du für lose Waren entsprechende Hinweisschilder mit der Güteklasse, der Haltungsform und dem MHD sowie der Gewichtsklasse. Das MHD der Eier beträgt 28 Tage, nachdem sie gelegt wurden. Wenn du Eier vorsortieren willst, benötigst du eine Packstellenzulassung. Unsortierte Eier für den Wochenmarkt brauchen einen Erzeugercode.
Waren, die von einem klassischen Wochenmarkt nicht wegzudenken sind, sind natürlich Obst, Gemüse, Wurst und Käse oder auch Brot. Das Sortiment wird aber immer vielfältiger. So gibt es Stände mit Gewürzen, Honig, Süßem wie Lakritz, andere Spezialitäten, Blumen, und Pflanzen, aber auch Handarbeiten von Händler:innen aus der Umgebung oder der Region. Was auch gut ankommt, sind Getränke und Stände mit Essen wie Fisch, Pommes, Bratkartoffeln und so weiter. Da die Markt- und Gewerbefreiheit herrscht, kannst du auf Wochenmärkten verkaufen, was du möchtest - vorausgesetzt, es verstößt nicht gegen die Marktordnung. Alkoholische Getränke darfst du nicht verkaufen und auch keine Rohmilch. Eine Ausnahme bildet gekühlte und entsprechend angezeigte Vorzugsmilch.
Hast du einen landwirtschaftlichen Betrieb, wirst du wohl Obst, Gemüse, Eier, Milch oder Fleisch verkaufen. Natürlich können das auch verarbeitete Lebensmittel sein. Da solche Lebensmittel auf Märkten sehr häufig vertreten sind, ist es sinnvoll, sich von der Konkurrenz abzuheben. Durch einen besonderen Preis oder besondere Qualität zum Beispiel. Wenn du deine Erzeugnisse verarbeitest, kannst du diese auch besonders schön verpacken oder durch besonders nachhaltige Verpackung, Anbau, Herstellung bewerben oder auch als besonders gesunde Produkte vermarkten.
Hast du neben dem Marktstand auch noch andere Vertriebswege wie einen Onlineshop, Lieferdienst, Hofladen oder Verkaufsautomaten, kannst du an deinem Stand dafür super Werbung machen. Marktstände sind nämlich eine gute Möglichkeit, mit deinen Kund:innen in Kontakt zu kommen. Eine Grundvoraussetzung ist, dass du an der Kommunikation auch Spaß hast.
Der Vorteil von eigenen Produkten ist natürlich, dass du nichts mehr zukaufen musst und so auf jeden Fall Kosten sparen kannst. Bei der Anmeldung deines Standes musst du beachten, dass du mit deinen Verkaufspreisen die Standmiete decken musst, die in Städten durchaus hoch ausfallen kann. Der Vorteil von Marktständen ist , dass du weniger Betriebskosten hast als bei einem stehenden Geschäft.
Bedenke, dass Märkte bei jedem Wetter geöffnet sind. Da du auch verpflichtet bist, den Stand zu bedienen, wenn du eine Zulassung hast, hast du feste Öffnungszeiten. Überlege dir also, ob oder wie du diesen Vertriebsweg ausprobieren möchtest.
Im Haupterwerb solltest du mehr Einnahmen haben als im Nebenerwerb. Die Gewerbesteuer wird fällig bei einem Jahresgewinn von mehr als 24 500 Euro, die Umsatzsteuer spätestens ab einem Umsatz von 25 000 Euro. Ob du einen Gewerbeschein benötigst, hängt, wie gesagt, von deinem Warenangebot ab.
Für einen Marktstand benötigst du einen Gewerbeschein, in der Regel aber keinen Reisegewerbeschein. Diesbezüglich solltest du aber vor der Anmeldung bei der Gemeinde nachfragen. Außerdem musst du die Marktordnung des jeweiligen Marktes beachten und auch, ob es ein festgesetzter Markt nach der Gewerbeordnung ist oder nicht. Da du einen alternativen Vertriebsweg bedienst und so deine Kanäle erweiterst, ohne hohe Betriebskosten zu haben, kann sich ein Marktstand lohnen. FrachtPilot ist die perfekte Lösung, um alle Verkaufskanäle synchronisiert zu verbinden. Falls du noch eine ERP-Software für deine regionale Direktvermarktung suchst, schau bei uns vorbei, buche ein kostenloses Webinar zum Kennenlernen oder teste FrachtPilot direkt. Wir freuen uns auf dich!