Die Düngebedarfsermittlung steht im Kontext der Düngeverordnung (DüV), die Grenzwerte vorgibt, die man einhalten muss. Wie du den Bedarf ermittelst und was sich 2025 ändert, erfährst du in diesem Artikel.
Jede Pflanzenkultur hat einen individuellen Bedarf an Nährstoffen. Elementar dabei sind Stickstoff und Phosphat. Damit davon nicht zu viel auf eine Fläche aufgetragen wird, gibt es Mindestwerte für gute Erträge und Höchstwerte, um die Umwelt möglichst zu schonen. Denn die Nährstoffüberschüsse werden ausgewaschen und gelangen ins Grundwasser. Bevor Dünger aufgetragen werden darf, muss der Bedarf genau ermittelt und dokumentiert werden. Für diese Düngebedarfsermittlung gibt es Online-Tools oder auch Excel-Vorlagen, die man nutzen kann. Der Ausdruck gilt als Nachweis bei einer Betriebskontrolle. Die Dokumentation ist laut Düngeverordnung verpflichtend. Vorm Düngen muss eine Bodenprobe genommen werden. Liefert sie einen Wert unterhalb der Bedarfsgrenze, darf gedüngt werden. Die im Boden verfügbare Menge, der Nmin-Wert, wird vom festgelegten Bedarf einer Pflanzenkultur abgezogen. Ab 2025 werden diese Werte von der Landwirtschaftskammer nicht mehr veröffentlicht. Der Stichtag für die Ermittlung des Düngebedarfs für das laufende Düngejahr ist der 31. März.
Pflanzen benötigen Kalium für die Resistenz gegen Schädlinge, Phosphor für das generative Wachstum und Stickstoff für das vegetative Wachstum. Manche Pflanzen, benötigen mehr Phosphat als andere, wie zum Beispiel Spinat, Kartoffeln oder Mais, um das Wurzelwerk ausbilden zu können. Mithilfe von Stickstoff produzieren sie Eiweiß. In der Anfangsphase des Wachstums ist er besonders wichtig. Für die Photosynthese und Respiration benötigen Pflanzen Energie, die sie daraus ziehen. Zu wenig Phosphor sorgt für kleine Früchte, dünne Stängel und Wurzelwerk sowie für Blattverfärbungen. Gras für Weidetiere, das zu wenig Phosphat bekommen hat, bietet auch den Tieren eine schlechtere Nährstoffquelle. Das meiste Phosphor aus Dünger wird im Boden gebunden, während nur ein kleiner Teil in die Pflanze kommt. Zu viel Phosphor schadet sowohl der Pflanze als auch dem Boden.
Der Grund, warum Dünger notwendig ist, sind Monokulturen, die in der Landwirtschaft gepflanzt werden. Ihre biologische Einseitigkeit laugt den Boden aus. Es findet kein Nährstoffaustausch statt, was Düngemittel erforderlich macht. Dies laugt den Boden zusätzlich aus, weshalb im Anschluss noch mehr Dünger eingetragen werden muss. Ein Boden hingegen, auf dem verschiedene Pflanzen gleichzeitig wachsen, tauscht verschiedene Nährstoffe mit diesen aus. Daher haben diese Böden eine bessere Qualität und benötigen keinen Dünger.
Man unterscheidet Mineraldünger und organischen Wirtschaftsdünger. Bei Ersterem handelt es sich um synthetischen Kunstdünger. Sein übermäßiger Einsatz sorgt für nährstoffarme Böden. Außerdem können Rückstände auch in Gewässer und somit in den Wasserkreislauf gelangen. Mineraldünger zu produzieren ist auch ressourcenintensiv, weil dafür Erdöl und Erdgas benötigt wird. Sie enthalten außerdem Schwermetalle, die den Boden belasten und darüber in die Nahrungskette gelangen. Der Einsatz von Stickstoff, Phosphor und Kalium ist einseitig und stellt einen Eingriff in die natürliche Zusammensetzung des Bodens dar.
Demgegenüber stehen organische Düngern, zu denen Mist, Kompost und Gülle zählen. Schädliche Schwermetalle können aber auch in Wirtschaftsdünger (= Gülle) und Klärschlamm enthalten sein. Gülle ist auch an sich ein wertvoller Dünger, weil er nicht synthetisch ist und alle Nährstoffe enthält, die Pflanzen brauchen. Es gilt aber zu vermeiden, zu viel davon auf das Feld zu bringen.
Die Düngebedarfsermittlung dient dazu, genau den Bedarf zu berechnen, den die Pflanzen an Nährstoffen haben. Der Düngebedarf richtet sich am Ertragswert aus. Dieser ergibt sich aus dem Durchschnitt des tatsächlichen Ertragswerts der letzten 5 Jahre. Von der Bedarfsgröße werden die Mengen Stickstoff abgezogen, die sich zu Beginn der Kultur als verfügbare Menge im Boden befinden. Diese Nmin-Werte werden ab 2025 nicht mehr veröffentlicht. Bisher wurden die Mittelwerte aus den letzten Jahren berechnet. Alternativ kann diese im Boden verfügbare Menge Stickstoff durch Probenahmen ermittelt werden. Die roten Gebiete müssen laut Düngeverordnung den Nmin selbst ermitteln. Davon zieht man außerdem die Mengen ab, die im Laufe der Vegetation noch aus der organischen Düngung verfügbar werden. Es gibt Online-Tools zur Berechnung des Bedarfs an Dünger. Dazu wird das betriebliche Ertragsniveau in Dezitonnen pro Hektar (dz/ha) und die Pflanzenkultur eingetragen und dem Bedarfsrichtwert laut DüV eingetragen. Anschließend werden Abschläge vorgenommen, also der Bedarf reduziert.
Wenn man so den Stickstoffbedarf kalkuliert hat, darf dieser nur noch maximal um 10 Prozent überschritten werden. Vor allem in belasteten Gebieten ist es wichtig, nur so viel Dünger in den Boden einzutragen, wie die Pflanzen benötigen. Allerdings befindet sich im Boden häufig ein Stickstoffüberschuss, der ausgewaschen wird und ins Grundwasser gelangt. Die DüV erlaubt Überschüsse von bis zu 50 Kg pro Hektar, besser wären jedoch maximal 30 Kg. Kritisiert wird außerdem, dass Landwirt:innen für die Entsorgung von Gülle Geld bekommen und zu viele Tiere gehalten werden, sodass auch zu viel Gülle produziert wird. Dazu wird sie aus dem Ausland importiert. Den Schritt, die Anzahl der Nutztiere auf die entstehende verträgliche Menge Gülle zu beschränken, geht die Verordnung nicht. Außerdem gelangen über Gülle auch antibiotikaresistente Keime in den Nährstoffkreislauf.
2020 wurden Änderungen an der Düngeverordnung vorgenommen. Die Düngeverordnung (DüV) verpflichtet die Landesregierungen dazu, rote und gelbe Gebiete in der "Gebietskulisse" zu deklarieren. Rote Felder sind nitratbelastete Gebiete und gelbe die mit Phosphor belasteten. Für die gelten dann strengere Auflagen. Die Düngeverordnung von 2020 schreibt vor, in Regionen mit belasteten Böden vor der Düngung Proben zu nehmen, ob überhaupt ein Bedarf besteht. In roten Gebieten muss bei jeder gepflanzten Kultur, also auch bei Zwischenfrüchten, durch Probenahme der verfügbare Stickstoff im Boden gemessen werden. Dabei liegt die Entnahme mindestens 6 Wochen nach der letzten Bearbeitung.
Die Sperrfristen zum Düngen sind 2020 bereits verlängert worden:
Außerdem muss der Stickstoffbedarf für das laufende Düngejahr bis zum 31. März ermittelt und aufgezeichnet werden. Für einen Schlag gibt es eine Grenze von 170 Kg Stickstoff/Ha. Der Phosphatbedarf muss spätestens alle 6 Jahre oder nach jeder Fruchtfolge geprüft werden, um einen Überschuss zu vermeiden. Das gilt allerdings nicht für die gelben Gebiete. Wenn bestimmte Werte von Phosphat überschritten werden, darf nur noch so viel eingetragen werden, wie voraussichtlich abgefahren wird. Diese Werte sind 20 mg pro 100g Boden nach der CAL-Methode, 25mg nach der DL-Methode oder 3,6mg nach dem EUF-Verfahren.
Seit 2025 dürfen Wirtschaftsdünger nur noch mit Schleppschuhen oder -schläuchen eingetragen werden. Und zwar maximal 20 cm vom Boden entfernt und in Streifen, sodass 50 Prozent der Fläche ohne Dünger verbleibt. Ideal ist die Injektion in den Boden. Alternativ ist nur noch erlaubt, spätestens nach einer Stunde den Dünger in den Boden einzuarbeiten. Das gilt für Dauergrünland, Grünland, mehrschnittigen Futterfeldbau wie Gras oder Klee und bestelltes Ackerland. Zwischenfrüchte gehören auch zum bestellten Ackerland. Diese Maßnahmen sollen bewirken, dass die Verteilung umweltschonend ist. Das heißt, die Pflanzen nehmen den Stickstoff effizient auf und weniger davon wird ausgewaschen. Außerdem werden die Ammoniakemissionen reduziert.
Bußgelder bei Verstößen beispielsweise gegen die Vorgaben bezüglich der Sperrfristen und Obergrenzen belaufen sich auf bis zu 150.000 Euro.
Pflanzen nehmen Stickstoff in Verbindung mit Sauerstoff auf - also als Nitrat, das das Grundwasser belasten kann. Der Grenzwert für Nitrat liegt bei 50 mg pro Liter Trinkwasser laut der EU-Grundwasserrichtlinie zur Trinkwasserqualität, die auch von Deutschland so übernommen wurde. Es gibt auch eine eigene Nitratrichtlinie der EU. Der Grenzwert ergibt sich aus den Bedürfnissen vulnerabler Gruppen, genauer gesagt von Säuglingen, die empfindlicher als Erwachsene auf Nitrat reagieren: Es mindert nämlich den Sauerstofftransport im Blut. Dieser Wert wird auch nicht erhöht, um diese Gruppe zu schützen. Wird der Grenzwert zu einem Dreiviertel erreicht, müssen Behörden bereits Gegenmaßnahmen einleiten.
Dabei muss unterschieden werden zwischen Trinkwasser, das das bestüberwachte Lebensmittel in Deutschland darstellt, und dem Grundwasser. Es gibt viele Stellen, die unter anderem durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Flächen mit Nitrat belastet sind. Dieser Wert ist 2016 angestiegen, weil mehr Messstationen eingerichtet wurden. Der Wert konnte danach leicht gesenkt werden. Dort, wo das Grundwasser für Trinkwasser entnommen wird, ohne die Qualitätsstandards zu erfüllen, muss es entsprechend aufbereitet werden. Dafür sind Wasserversorger verantwortlich. Die einzelnen Länder beauftragen Behörden der Wasserversorgung und das Gesundheitsamt, die für die Maßnahmen dann zuständig sind.
Nitratbelastetes Grundwasser muss also gereinigt werden. Je aufwendiger der Prozess ist, desto teurer wird er. Für Verbraucher:innen wird die Trinkwasserversorgung also teurer, wenn zu viel Nitrat aus landwirtschaftlich genutzter Fläche ausgewaschen wird und ins Grundwasser gelangt.
Alternativen zu Dünger können Zwischensaaten, Permakulturen oder Agroforst sein. Bei Ersterem werden zum Beispiel Hülsenfrüchte gepflanzt, die den Boden wieder mit Nährstoffen anreichern. Bei Zweiterem wird ein natürliches Ökosystem im Boden angestrebt, also mehrere Pflanzenkulturen gleichzeitig gepflanzt. Allerdings erfolgt das zwangsläufig per Hand, genau wie die Ernte, was für große Betriebe nicht so einfach ist. Bei Letzterem werden Bäume gepflanzt, die den gleichen Effekt haben sollen und zudem vor Erosion schützen. Kleinbetriebe können den Vorteil haben, dass sie weniger Tiere halten und so weniger Gülle entsteht.
Die Düngeverordnung regelt den Einsatz von Dünger, um die Landwirtschaft möglichst umweltschonend zu gestalten. Sie regelt zudem die Düngebedarfsermittlung, mithilfe derer der Nährstoffbedarf einer Pflanzenkultur genau bestimmt werden kann. Dies ist nicht nur besser für die Böden und das Grundwasser, sondern ist auch günstiger. Was die ökologische Betriebsführung angeht, können kleine landwirtschaftliche Betriebe im Vorteil sein.
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