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E-Rechnung in der Landwirtschaft - das musst du wissen

Katharina Rösner
Titelbild E-Rechnung Code
öffnet größere Ansicht, auf dem im FrachtPilot der Lagerbestand mit allen wichtigen Informationen geöffnet ist

Die Pflicht zur E-Rechnung gilt seit 2025. Wir erklären dir, welche Übergangsfristen es gibt, für wen sie gelten und was du sonst wissen musst.

In Kürze:

  • Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen
  • Die Ausstellung wird spätestens am 1. Januar 2028 Pflicht
  • Auch nach 2028 gilt die Ausstellungspflicht für Kleinunternehmen nicht
  • Privatkund:innen benötigen keine E-Rechnungen
  • Für den Empfang genügt eine E-Mail-Adresse
  • Zum Versenden brauchst du eine ERP-Software oder andere (kostenlose) Software-Tools

Was ist eine E-Rechnung?

E-Rechnungen sind elektronische Rechnungsdokumente, die neben der digitalen Darstellung (zum Beispiel als PDF) auch einen strukturierten Datensatz im XML-Format enthalten. Dieser ist ausschließlich maschinenlesbar. Die elektronische Übermittlung und Verarbeitung soll den Dokumentenverkehr vereinfachen und vereinheitlichen. Inhaltlich unterscheiden sie sich nicht von den bisherigen, digitalen Rechnungen. Zu den Pflichtangaben zählen u.a.:

  • Name und Anschrift der rechnungsstellenden und -empfangenden Personen
  • Steuernummer
  • Umsatzsteuer-ID
  • Art und Umfang der Leistung
  • Rechnungsnummer
  • Datum
  • Steuersätze und Rabatte
  • Bankverbindung
  • E-Mail-Adresse
  • Zahlungsbedingungen

Rechnungstext im XML-Format, Ausschnitt mit KI erstellt

Kurzer Überblick über E-Rechnung in der Landwirtschaft

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen von anderen Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Das gilt für alle Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb. Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Rechnungen auf Papier oder als PDF versendet werden. Diese Frist verlängert sich um ein Jahr, wenn die Jahresumsätze 800 000 Euro nicht übersteigen. Diese Grenze deckt sich mit der Anforderung, doppelt Buch zu führen. Ab 2028 besteht die generelle Pflicht zur E-Rechnung. Allerdings gibt es eine Ausnahme für B2C-Kund:innen, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Kleinunternehmer:innen nach §19 UStG. Somit können auch landwirtschaftliche Betriebe im Nebenerwerb unter Umständen bis Ende 2027 noch digitale oder Papierrechnungen versenden. Für Kleinunternehmen gilt: Wer im Vorjahr weniger als 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro erwirtschaftet, darf auch nach 2027 noch Gebrauch von der Ausnahme machen. Das kann auch für die regionale Direktvermarktung relevant sein. Ab 2028 müssen auch für Kleinbetragsrechnungen E-Rechnungen erstellt werden.

Welche Fristen gibt es?

  • 1. Januar 2025: Es besteht die Pflicht, E-Rechnungen im B2B-Geschäft zu empfangen.
  • Übergangsfrist bis 31.12.2026: Es ist weiterhin möglich, PDF- oder Papierrechnungen zu versenden.
  • Verlängerung bis 31.12.2027: Das Versenden von PDF-Rechnungen unterhalb der Umsatzgrenze von 800 000 Euro ist erlaubt, wenn die Empfänger:innen nicht widersprechen.
  • 1. Januar 2028: Das Versenden und Empfangen von E-Rechnungen wird Pflicht, unabhängig von der Höhe des Rechnungsbetrags. Auch Landwirt:innen dürfen dann nur noch E-Rechnungen an Geschäftskund:innen schicken.  

Welche Ausnahmen von der Pflicht gibt es?

  • Ausnahme für die Kleinunternehmerregelung: auch nach dem 1. Januar 2028 können PDF oder Bilddateien sowie Papierrechnungen versendet werden. Die Ausnahme gilt allerdings nur für das Versenden, nicht für den Empfang.
  • Ausnahme für B2C- oder D2C-Geschäfte: Die Pflicht gilt ausschließlich für Geschäfte zwischen Unternehmen und nicht etwa für Privatkund:innen.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

Nein, eine PDF-Datei als Rechnung ist keine elektronische Rechnung. Es handelt sich dabei ähnlich um Bilddateien. Was gleichbleibt, ist allerdings die Aufbewahrungspflicht im Sinne der GoBD (Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) für elektronische Rechnungen von 10 Jahren.

Wie sieht eine E-Rechnung aus?

Das XML-Format (Extensible Markup Language 'erweiterbare Beschreibungssprache’) ähnelt dem Layout von HTML (Hypertext Markup Language). Entweder sie enthalten einen lesbaren Text und einen Anhang mit diesem als XML-Datensatz oder ausschließlich den maschinenlesbaren Datensatz.

Welche Formate gibt es?

Die gängigen Formate sind XRechnung und ZUGFeRD. Letzteres steht für zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschlands.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

Die XRechnung enthält ausschließlich den strukturierten Datensatz, während eine ZUGFeRD-Rechnung als hybrides Format neben dem XML-Text auch einen lesbaren Text bereitstellt. Der Vorteil von ZUGFeRD ist also, dass kleine Betriebe vorerst über dieses Format Rechnungen per E-Mail empfangen und lesen können.  

Wie empfange und sende ich E-Rechnungen?

Für das Empfangen reicht dementsprechend eine E-Mail-Adresse. Um E-Rechnungen zu senden, werden eine ERP-Software oder andere Software wie von DATEV benötigt. Dies ist sinnvoll für die Direktvermarktung oder Landwirtschaft. Es gibt auch kostenlose Tools für zum Beispiel Freiberufler:innen, die nur wenige Rechnungen im Monat erstellen.

Vorteile der E-Rechnung:

E-Rechnungen sind standardisiert, maschinenlesbar und lassen sich ohne Medienbrüche weiterverarbeiten. ERP-Systeme wie FrachtPilot können auch elektronische Rechnungen mit der direkt einlesen und automatisch verbuchen. Das reduziert den manuellen Aufwand, spart Zeit und Papier und erleichtert so deinen Geschäftsalltag erleichtert. Die Umstellung sollte dir also keine Sorgen bereiten. Gleichzeitig leistet die automatische Verarbeitung einen wichtigen Beitrag zur fortschreitenden Digitalisierung und somit zur Umsetzung des Wachstumschancengesetzes.

Fazit

Die E-Rechnungspflicht gilt auch in der Landwirtschaft seit dem 1. Januar 2025, die Pflicht zum Versenden kommt 2027 beziehungsweise 2028 mit nur wenigen Ausnahmen. Darum sollte man sich frühzeitig um die Umstellung kümmern. Nutzt du in der Landwirtschaft oder Direktvermarktung bereits eine ERP-Software wie FrachtPilot, geht die Umstellung ganz einfach und automatisch. Wenn du noch ein ERP-System brauchst, schau doch bei uns vorbei, buche ein kostenloses Webinar oder teste FrachtPilot einfach kostenlos. Wir freuen uns auf dich!