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Mehrwertsteuer in der Gastronomie - das ändert sich 2026!

Katharina Rösner
titelbild umsatzsteuer gastronomie pixabay
öffnet größere Ansicht, auf dem im FrachtPilot der Lagerbestand mit allen wichtigen Informationen geöffnet ist

Die Umsatzsteuer richtet sich nach den Produkten und fällt bei Getränken. Lebensmitteln und Speisen unterschiedlich aus. Am 1. Januar 2026 wurde der Steuersatz auf Speisen in der Gastronomie bzw. im Rahmen von gastronomischen Angeboten einheitlich auf 7 % reduziert und hängt nun nicht mehr davon ab, ob es sich um Take-Away handelt oder Essen vor Ort. Wir erklären dir, was sich für Betriebe und Verbraucher:innen geändert hat.

In Kürze vorab:

  • Seit dem 1. Januar 2026 gilt der Steuersatz von 7 % für Speisen zum Mitnehmen und zum Essen vor Ort.
  • Getränke werden weiterhin regelbesteuert.
  • Betroffen sind alle Betriebe mit Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen.
  • Neben Hotels und Restaurants profitieren auch handwerkliche Betriebe wie Bäckereien und öffentliche Einrichtungen wie Mensen, Schulen und Krankenhäuser.
  • Foodtrucks oder Hofcafés als Betriebe der regionalen Direktvermarkutung können auch betroffen sein.
  • Die Steuersenkung sorgt für Entlastung, Qualitätssicherung und Stabilität der Gastro-Branche.

Was ist neu?

Üblicherweise gilt auf Speisen und Getränke ein Umsatzsteuersatz von 19 %. Am 01.01.2026 wurde der Steuersatz angepasst, sodass er nun sowohl für Essen vor Ort als auch zum Mitnehmen bei 7 % liegt.

Die Grundlage für die ermäßigte Umsatzbesteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nach §12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ist der Art. 98 Abs. 2 Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, wie du beim Zentralverband des Deutschen Handwerks lesen kannst.

Der Verzehr vor Ort gilt steuerrechtlich als Restaurationsdienstleistung.  

Wie war die Besteuerung bisher geregelt?

  • In der Covid-Zeit wurde der Steuersatz für Speisen zum Mitnehmen auf 7 % gesenkt, 2020 sogar auf 5 %.  
  • Zwischen Januar 2024 und Dezember 2025 galt dann wieder der reguläre Steuersatz von 19 % auf Speisen, die vor Ort gegessen werden, und 7 % auf Essen zum Mitnehmen.  
  • Die Senkung galt also bis 31. Dezember 2025 nicht für den Vor-Ort-Verzehr.  
  • Auf Getränke gilt weiterhin der Mehrwertsteuersatz von 19 %.

Ausnahmen bei Getränken

Aber auch hier gibt es Ausnahmen wie zum Beispiel Milch beziehungsweise Kuhmilch, wie du bei Etron nachlesen kannst:

  • Milch- und Milchmischgetränke oder Kaffeegetränke werden mit 7% besteuert, wenn sie einen Milchanteil von mindestens 75 % haben und unterwegs getrunken werden.
  • Kaffee und Coffee-To-Go werden weiterhin mit 19 % besteuert.

Bei Kombi-Angeboten oder Buffets kann man pauschal 30% für Getränke und 70% für Speisen annehmen – Getränke haben meist den kleineren Anteil der Rechnung. Getränke werden mit 19 Prozent und die Speisen mit 7 % besteuert.  

Bei 20€ insgesamt, wären das also Bruttopreise von 6€ und 14€. Nun rechnest du 6/1,19 = 5,04 € und 14/1,07=13,08€, um auf den Nettopreis zu kommen, den du erhältst, wenn du die Umsatzsteuer abgeführt hast. Möchtest du 20€ als Nettobetrag einnehmen, müsstest du die Kund:innen 21,88€ zahlen lassen. Eine ähnliche Berechnung findest du bei ecovis.

Grundnahrungsmittel wie Obst, Gemüse Eier, Fisch, Fleisch, Milch und Getreide wird mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% belegt. In einigen europäischen Ländern liegt die Mehrwertsteuer hier bei 0%, was in Deutschland auch vom ehemaligen Landwirtschaftsminister oder einzelnen Parteien gefordert wurde. Das Landwirtschaftsministerium hatte 2024 auch vorgeschlagen, die Mehrwertsteuer bei Fleisch zu erhöhen, um bessere Bedingungen für die Tiere zu schaffen, was aber abgelehnt wurde, weil es für die zweckmäßige Investition keine Garantie gebe. Dies kannst du bei Mehrwertsteuer.de nachlesen.

Was ist überhaupt die Mehrwertsteuer?

Mehrwertsteuer ist die geläufige, aber umgangssprachliche Bezeichnung für die Umsatzsteuer und die Vorsteuer, die beide nach dem Mehrwertprinzip geregelt sind.

Sie ist ein durchlaufender Posten für Unternehmen, da sie über die Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt abgeführt wird. Dazu wird sie als Verbrauchssteuer auf die Nettopreise aufgerechnet – die Kund:in sehen also nur die Bruttopreise. Sie stellt eine indirekte Steuer dar, die zur Finanzierung der Infrastruktur und des Gesundheitswesens notwendig ist.

Was ändert sich für die Gastronom:innen 2026?  

In den letzten Jahren waren die Kosten für Personal, Rohstoffe und Energie gestiegen, was sich auch in den Preisen für Kund:innen niederschlägt, aber auch für wirtschaftliche Belastungen sorgt.

Von der Steuersenkung versprechen sich die Branche und der Dehoga mehr Stabilität bezüglich der Preise, aber auch der Investitionen für Personal und Service. Die Erhöhung trägt also zur Qualitätssicherung bei. Außerdem können sie dadurch auch höhere Löhne zahlen, was dem Personalmangel dauerhaft entgegenwirkt.

Außerdem erleichtert der einheitliche Steuersatz die Buchhaltung, weil die Art des Verzehrs nun nicht mehr zu berücksichtigen ist.

Müssen die (Brutto-)Preise geändert werden?  

Nein, die Preise auf Speisekarten müssen nicht zwangsweise angepasst werden, wie es die IHK erklärt. Das ist wahrscheinlich auch ein Grund, warum die Verbraucher:innen von der Steuersenkung bisher wenig gemerkt haben – die Preise sind gleichteuer geblieben.  

Man sollte sich vorher überlegen, ob man die Abgaben, die man einspart, für höhere Gewinne nutzen will, oder um Preise zu senken. Niedrigere Preise können die Nachfrage steigern.

Was sind Netto- und Bruttopreise?

Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer und werden anhand der Nettopreise berechnet, die der verkaufende Betrieb einnehmen möchte, wie Finbizwelt es erklärt. Brutto als Betrag vor den Steuern bezieht sich also auf den Betrag, der von den Konsument:innen bezahlt wird, der inklusive Steuern ausgewiesen wird.  

Der Betrag, der am Ende ohne Steuern für den verkaufenden Betrieb übrigbleibt, ist der Nettopreis. Bei der Preiskalkulation sollte der Nettopreis als Ausgangspreis herangezogen werden, um dann den Bruttopreis zu berechnen.

Je nach Größe des Betriebs kann von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden, sodass keine Vorsteuer geltend gemacht sowie keine Umsatzsteuer erhoben und abgeführt wird. Dazu dürfen bestimmte Umsätze nicht überschritten werden, was in der Gründungsphase und kleinen Betrieben der Fall sein kann. Beispielsweise beim Hofcafé oder Foodtruck, wie du bei Für Gründer nachliest.

Brutto- und Nettopreis auf (Kassen-)Belegen
Brutto- und Nettopreis auf (Kassen-)Belegen

Was müssen Betriebe beachten?

Die Umstellung der Steuersätze muss aber korrekt auf den Bons und Kassenbelegen ausgewiesen werden. Mit einem Kassensystem ist das allerdings simpel und unkompliziert. Die Besteuerung muss auch bei Mischkalkulationen richtig auf den Bons stehen: Das ist relevant, wenn unterschiedliche Preise gelten, wie es zum Beispiel der Fall ist bei Cappuccino zum Mitnehmen oder zum Trinken vor Ort. Der Preis bleibt der gleiche auf der Karte – wie man es eben auch häufig sieht – nur die Besteuerung ist unterschiedlich, was sich dann im Endpreis niederschlägt.

Was ändert sich für Kund:innen?

Die Konsument:innen und Gäste werden wahrscheinlich weniger von der Steuersenkung merken, weil die Betriebe selbst eher in mehr Qualität bei Personal und Service investieren wollen. Oder einfach finanzielle Sicherheit bevorzugen.  

Die Preisstabilität wirkt sich also zunächst nicht auf die Verbraucherpreise aus, sondern eher indirekt auf die Serviceleistung und die Qualität der Speisen. Langfristig wird sich die Steuersenkung aber auch in den Endpreisen für die Verbraucher:innen bemerkbar machen. Die Branche wird wettbewerbsfähiger und wird so für die Kundschaft wirtschaftlich attraktiv bleiben.  

Planungssicherheit durch die Steuersenkung stellt für die Betriebe eine Entlastung dar und ist langfristig gesehen auch für die Verbraucher:innen relevant, weil Restaurants, Mensen und Cafés und ähnliche Unternehmen für das soziale Miteinander eine zentrale Rolle spielen.  

Muss so ein Ort schließen, gehen den Menschen wichtige dritte Orte verloren. Insbesondere in ländlichen Regionen ist die Erhaltung solcher Räume wichtig.  

Außerdem gehen Arbeitsplätze verloren, denn an der Wertschöpfungskette eines Cafés hängen auch andere Unternehmen wie Ausstatter, die Landwirtschaft oder Erzeuger:innen aus der Region.

Wer profitiert von der geringeren Mehrwertsteuer?

Nicht nur klassische Restaurants und Hotels profitieren davon, sondern auch Bäckereien mit gastronomischen Angeboten, Foodtrucks, Metzgereien, Catering-Unternehmen und andere Verpflegungsbetriebe für Kitas, Schulen und Krankenhäuser oder auch Mensen und Kantinen. Also nicht nur der klassische Restaurant- und Hotelbetrieb, sondern auch handwerkliche Betriebe.

Zur Verpflegungsdienstleistung gehört die Lieferung von Lebensmitteln nicht. In der regionalen Direktvermarktung kann man aber von der Gesetzesänderung betroffen sein, wenn man einen Foodtruck hat, ein Hofcafé, Speiseeis mit Vor-Ort-Verzehr oder einen Catering-Service.  

Sind Betriebe der regionalen Direktvermarktung auch betroffen?

Ein Cateringservice bringt verzehrfertige Speisen. Ein Lieferdienst für Lebensmittel dagegen besteuert diese je nach Produkt pauschal mit 7 oder 19 %.

Bei Brötchenlieferdiensten entfällt das gastronomische Angebot von Speisen, die in Bäckereien nun mit 7% besteuert werden. Die Lieferungen werden pauschal besteuert und richten sich als Nebenleistung nach dem Steuersatz des gelieferten Produkts.

Für Foodtrucks und Hofcafés gelten dagegen jetzt die neuen Bestimmungen, da auch die Leistung eines Hofcafés eine Restaurationsleistung darstellt, wie es auch bei Agrarheute steht.

Bei Getränkelieferdiensten ändert sich nichts, da bei Getränken 19% bleiben.

Wie stelle ich die Steuersätze bei FrachtPilot ein?

In den Produktstammdaten der Verwaltungsübersicht werden Produkte angelegt und in der Produktkategorie die Umsatzsteuer festgelegt.  

Die Liefer- oder Versandpauschale richtet sich auch nach der Art der Produkte. Bei gemischten Produkten würde man das Verhältnis der Mehrwertsteuersätze nach dem Anteil im Warenkorb bestimmen und dann entsprechend auf die Versandkosten übertragen.  

Alternativ kann ein Steuersatz für den gesamten Warenkorb angewandt werden, der sich nach dem Steuersatz richtet, der den größten Wertanteil der Bestellung hat.

FrachtPilot kann aber auch die für dich günstigste Variante berechnen. Dies legst du unter Rechnung in den Einstellungen der Firmenstammdaten fest. In unserer Hilfe liest du mehr zum Thema.

Klickpfad Umsatzsteuer der Liefergebühr in FrachtPilot
Klickpfad Umsatzsteuer der Liefergebühr in FrachtPilot

Was ist die Kritik an der Steuersenkung?

Wenn sich die Preise bisher nicht verändert haben, hat man von der Gesetzesänderung vielleicht noch gar nichts mitbekommen. Daher wird auch kritisiert, dass große Betriebe von der Steuersenkung profitieren, weil sie die Senkung eben nicht auf die Konsument:innen umlegen, sondern ihrerseits die Gewinne erhöhen können. Die Kritik ist also, dass die Entlastung eben nicht für die Verbraucher:innen spürbar ist.

Die DEHOGA gibt hingegen zu bedenken, dass Lebensmittel im Supermarkt, die zudem mehr verpackt sind als beim Vor-Ort-Verzehr, nur mit 7% besteuert werden.  

Der Verpackungsmüll ist am deutlichsten bei Lieferungen, die auch nur mit 7 % Umsatzsteuer belegt sind. Die Branche befürwortet daher das Signal, Nachhaltigkeit durch den Vor-Ort-Verzehr ohne den Verpackungsmüll mit einem geringeren Steuersatz zu belohnen. Bei DEHOGA liest du mehr zum Thema.

Fazit

Wichtig ist weiterhin die Unterscheidung zwischen Speisen und Getränken, da Letztere regelbesteuert werden. Geändert hat sich lediglich die Vereinheitlichung der Besteuerung von Speisen zum Essen vor Ort, zum Mitnehmen oder mit Lieferung.

Gastronomische Angebote mit den Änderungen von Januar 2026 können auch für die regionale Direktvermarktung relevant sein in Form eines Hofcafés zum Beispiel. Suchst du dafür noch ein passendes ERP-System, schau doch mal bei FrachtPilot vorbei, buche ein kostenloses Webinar, um uns und die Software kennenzulernen oder teste FrachtPilot direkt kostenlos. Wir freuen uns auf dich!